Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
	Abschnitt:
3. Hauptstück
	Inhalt:
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten
	Paragraf:
004
	Kurztext:
1. Abschnitt
	Text:
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Anwendungsbereich für diesen Abschnitt
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
Anwendungsbereich für diesen Abschnitt
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.