Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
	Abschnitt:
II.4. Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Inhalt:
4. Abschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
023
	Kurztext:
Lagerung gefährlicher Stoffe
	Text:
Bauwerke oder Bauwerksteile, in denen gefährliche Stoffe gelagert werden, müssen so ausgeführt sein, dass eine Gefährdung der Gesundheit von Personen und der Umwelt durch ein Entweichen der gefährlichen Stoffe und ein Eindringen in den Boden verhindert werden.