Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
	Abschnitt:
II.7. Energieeinsparung und Wärmeschutz
	Inhalt:
7. Abschnitt
Energieeinsparung und Wärmeschutz
	Energieeinsparung und Wärmeschutz
Paragraf:
037
	Kurztext:
Wärmeversorgung
	Text:
Der Gemeinderat kann durch Verordnung für das gesamte Gemeindegebiet oder für bestimmte Teile desselben, sofern für diese Gebiete die Errichtung einer zentralen Wärmeversorgungsanlage beabsichtigt ist, festlegen,
           
1.
dass bei der Errichtung einer zentralen Wärmebereitstellungsanlage eine Anschlussmöglichkeit für den späteren Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgungsanlage (wie zB Nah- oder Fernwärme) vorzusehen ist;
 
2.
wie eine solche Anschlussmöglichkeit technisch auszugestalten ist.
 
1.
dass bei der Errichtung einer zentralen Wärmebereitstellungsanlage eine Anschlussmöglichkeit für den späteren Anschluss an eine zentrale Wärmeversorgungsanlage (wie zB Nah- oder Fernwärme) vorzusehen ist;
2.
wie eine solche Anschlussmöglichkeit technisch auszugestalten ist.