Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2013
	Abschnitt:
VII. Behörden, Übergangs- u. Schlussbestimmungen
	Inhalt:
7. HAUPTSTÜCK
Behörden, Übergangs- und Schlussbestimmungen
	Behörden, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Paragraf:
087
	Kurztext:
Behörden, Zuständigkeit
	Text:
(1) Baubehörde im Sinn dieses Landesgesetzes ist die nach der Oö. Bauordnung 1994 zuständige Behörde.
(2) Die in diesem Landesgesetz der Gemeinde als Baubehörde zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
(2) Die in diesem Landesgesetz der Gemeinde als Baubehörde zukommenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.