Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2013
	Abschnitt:
I. Allgemeine bautechnische Vorschriften
	Inhalt:
	Paragraf:
001
	Kurztext:
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
	Text:
(1) Den in § 4 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn - vorbehaltlich des Abs. 2 - die Richtlinie 1 des Österreichischen Instituts für Bautechnik „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ vom April 2019 eingehalten wird. (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)
(2) Der zweite Satz der „Vorbemerkungen“ der im Abs. 1 genannten Richtlinie gilt nicht. (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)
(2) Der zweite Satz der „Vorbemerkungen“ der im Abs. 1 genannten Richtlinie gilt nicht. (Anm: LGBl. Nr. 66/2020)