Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2013
	Abschnitt:
IV. Bauplan
	Inhalt:
	Paragraf:
023
	Kurztext:
Farben des Bauplans
	Text:
(1) Farbig darzustellen und in der Fläche voll anzulegen sind:
1.
im Lageplan
 
bestehende bauliche Anlagen
grau,
geplante bauliche Anlagen
rot,
abzubrechende bauliche Anlagen
gelb;
 
2.
in Grundrissen und Schnitten:
 
bestehende Teile
grau,
 
geplante Teile
in Stahlkonstruktion
violett,
in Stahlbeton
blau,
in Beton
grün,
in Mauerwerk
rot,
in Holz
braun.
            
Unterirdische Anlagen, wie Sandkeller, Stollen, Tiefgaragen und Schutzräume, sind als Bestand grau, als Neuanlage rot und, wenn sie aufgefüllt werden sollen, gelb zu umranden.
 
(2) Auf Vervielfältigungen können, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Plans möglich ist, die im Abs. 1 Z 2 vorgesehenen Farben durch folgende Darstellungen ersetzt werden:
bestehende Teile
grau angelegt,
 
geplante Teile
  
in Stahlkonstruktion
schwarz umrandet (1 mm),
in Stahlbeton
schwarz angelegt,
in Beton
gekreuzt schraffiert,
in Mauerwerk
einfach schraffiert,
in Holz
paarweise waagrecht schraffiert (Freihandlinien).
 
1.
im Lageplan
bestehende bauliche Anlagen
grau,
geplante bauliche Anlagen
rot,
abzubrechende bauliche Anlagen
gelb;
2.
in Grundrissen und Schnitten:
bestehende Teile
grau,
geplante Teile
in Stahlkonstruktion
violett,
in Stahlbeton
blau,
in Beton
grün,
in Mauerwerk
rot,
in Holz
braun.
Unterirdische Anlagen, wie Sandkeller, Stollen, Tiefgaragen und Schutzräume, sind als Bestand grau, als Neuanlage rot und, wenn sie aufgefüllt werden sollen, gelb zu umranden.
(2) Auf Vervielfältigungen können, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Klarheit und Übersichtlichkeit des Plans möglich ist, die im Abs. 1 Z 2 vorgesehenen Farben durch folgende Darstellungen ersetzt werden:
bestehende Teile
grau angelegt,
geplante Teile
in Stahlkonstruktion
schwarz umrandet (1 mm),
in Stahlbeton
schwarz angelegt,
in Beton
gekreuzt schraffiert,
in Mauerwerk
einfach schraffiert,
in Holz
paarweise waagrecht schraffiert (Freihandlinien).