Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
	Abschnitt:
3. Abschnitt
	Inhalt:
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, 
für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
	für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Paragraf:
004
	Kurztext:
Anwendungsbereich
	Text:
Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen und die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023