Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
	Abschnitt:
4. Abschnitt
	Inhalt:
Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, 
für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
	für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen
Paragraf:
010
	Kurztext:
Allgemeinde Anforderungen an die Verwendung
	Text:
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen vorliegen und die in der Baustoffliste ÖE angeführt sind, dürfen nur verwendet werden, wenn sie den in der Baustoffliste ÖE kundgemachten Leistungsanforderungen oder Verwendungsbestimmungen entsprechen und sie das CE-Kennzeichen tragen.