Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
	Abschnitt:
9. Abschnitt
	Inhalt:
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
	Paragraf:
024
	Kurztext:
Übergangsbestimmungen
	Text:
(1) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende zu führen.
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes erteilten Österreichischen technischen Zulassungen und Übereinstimmungszeugnisse bleiben bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Geltungsdauer gültig.
(3) (Anm.: entfallen)
(4) (Anm.: entfallen)
(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes erteilten Österreichischen technischen Zulassungen und Übereinstimmungszeugnisse bleiben bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Geltungsdauer gültig.
(3) (Anm.: entfallen)
(4) (Anm.: entfallen)