Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
	Abschnitt:
1. Abschnitt
	Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
	Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
	Kurztext:
Anwendungsbereich
	Text:
(1) Dieses Gesetz enthält Regelungen über Bauprodukte, insbesondere über deren Verwendung. Die Vorschriften über die Verwendung von Bauprodukten bei einem bestimmten Bauvorhaben, insbesondere die diesbezüglichen Vorschriften des Baugesetzes, werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
(2) Durch dieses Gesetz werden Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, nicht berührt.
(2) Durch dieses Gesetz werden Angelegenheiten, die in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache sind, nicht berührt.