Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauproduktegesetz
	Abschnitt:
3. 1. Unterabschnitt
	Inhalt:
3. Abschnitt
Verwendung von Bauprodukten
1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
	Verwendung von Bauprodukten
1. Unterabschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Paragraf:
004
	Kurztext:
Anwendungsbereich
	Text:
Dieser Unterabschnitt gilt nur für Bauprodukte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.