Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
	Abschnitt:
2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
017
	Kurztext:
Abgase von Feuerstätten
	Text:
(1) Abgase von Feuerstätten sind unter Berücksichtigung der Art der Feuerstätte und des Brennstoffes so ins Freie abzuführen, dass die Sicherheit und die Gesundheit von Personen nicht gefährdet werden und diese nicht unzumutbar belästigt werden.
(2) Abgasanlagen müssen ohne großen Aufwand überprüft und gereinigt werden können.
 
(2) Abgasanlagen müssen ohne großen Aufwand überprüft und gereinigt werden können.