Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
	Abschnitt:
2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
019
	Kurztext:
*) Nutzwasser
	Text:
(1) Eine eigene Nutzwasserversorgung darf nur so geplant und ausgeführt sein, dass diese nicht mit der Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Verbindung steht.
(2) Eine Verwechslung von Nutzwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2024
(2) Eine Verwechslung von Nutzwasser und Wasser für den menschlichen Gebrauch ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2024