Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
	Abschnitt:
2.3 Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Besondere Bestimmungen
3. Unterabschnitt
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
Paragraf:
025
	Kurztext:
Lagerung gefährlicher Stoffe
	Text:
Bauwerke oder Bauwerksteile, in denen gefährliche Stoffe gelagert werden, müssen so ausgeführt sein, dass eine Gefährdung der Gesundheit von Personen und der Umwelt durch ein Entweichen der gefährlichen Stoffe und ein Eindringen in den Boden verhindert werden.