Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung
	Abschnitt:
2.5 Schallschutz
	Inhalt:
2. Abschnitt
Besondere Bestimmungen
5. Unterabschnitt
Schallschutz
	Besondere Bestimmungen
5. Unterabschnitt
Schallschutz
Paragraf:
037
	Kurztext:
Bauteile
	Text:
Alle Bauteile, insbesondere Außen- und Trennbauteile sowie begehbare Flächen in Bauwerken, müssen so geplant und ausgeführt sein, dass die Weiterleitung von Luft-, Tritt- und Körperschall so weit gedämmt wird, wie dies zur Erfüllung der Anforderungen des § 36 Abs. 1 erforderlich ist.