Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Kanalanlagen und Einmündungsgebührengesetz
	Abschnitt:
2. Gebührenrechtliche Vorschriften
	Inhalt:
II. ABSCHNITT
Gebührenrechtliche Vorschriften
	Gebührenrechtliche Vorschriften
Paragraf:
014
	Kurztext:
Abänderung der Gebührenbemessung
	Text:
§ 14. Wird nach Zustellung des Bemessungsbescheides eine Abänderung des Bauvorhabens bewilligt, die von Einfluß auf die Bemessungsgrundlage der Kanaleinmündungsgebühr ist, so hat die Behörde den Bemessungsbescheid von Amts wegen entsprechend abzuändern.