Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bauprodukte- und Marktüberwachungsgesetz 2013
	Abschnitt:
3. Teil - 1. Abschnitt
	Inhalt:
Verwendungsanforderungen
1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
	1. Abschnitt
Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen
Paragraf:
008
	Kurztext:
Produktregistrierung
	Text:
Die Übereinstimmung von Bauprodukten mit den Bestimmungen der Baustoffliste ÖA ist durch eine Registrierung des Bauproduktes nachzuweisen, wobei Registrierungen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen Bundeslandes ausgestellt wurden, anzuerkennen sind.