Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2014
	Abschnitt:
Teil III
	Inhalt:
Sondervorschriften für bestimmte Bauwerke
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Anwendungsbereich
	Text:
Dieser Teil enthält ergänzende bzw. abweichende Bestimmungen zu den Anforderungen in Teil II für folgende Bauwerke:	
1.
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
2.
Kindergärten und Schulen
3.
Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck
4.
Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
5.
Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
6.
Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
7.
Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
8.
Abstellanlagen für Fahrräder
1.
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen
2.
Kindergärten und Schulen
3.
Bauwerke mit besonderem Verwendungszweck
4.
Denkmalgeschützte und erhaltungswürdige Bauwerke
5.
Bauwerke vorübergehenden Bestandes und Notstandsbauten
6.
Land- und forstwirtschaftliche Bauwerke
7.
Abstellanlagen für Kraftfahrzeuge
8.
Abstellanlagen für Fahrräder