Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikverordnung 2014
	Abschnitt:
Teil IV - Abschnitt C
	Inhalt:
Teil IV
Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt C
Kleinfeuerungen
	Heizungen und Blockheizkraftwerke
Abschnitt C
Kleinfeuerungen
Paragraf:
021
	Kurztext:
Typenschild
	Text:
Das Typenschild ist sichtbar, gut lesbar und dauerhaft am Ofen anzubringen. Das Typenschild hat folgende Angaben zu enthalten:										
1.
Name und Firmensitz des Herstellers;
2.
Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;
3.
Herstellernummer und Baujahr;
4.
Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5.
Zulässige Brennstoffe.
1.
Name und Firmensitz des Herstellers;
2.
Type und Handelsbezeichnung, unter der der Ofen vertrieben wird;
3.
Herstellernummer und Baujahr;
4.
Nennwärmeleistung und Wärmeleistungsbereich;
5.
Zulässige Brennstoffe.