Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024
	Abschnitt:
III. Abschnitt - 2. Unterabschnitt
	Inhalt:
3. Abschnitt 
Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
2. Unterabschnitt
Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
	Anlagen zur Lagerung und Leitung flüssiger Brennstoffe, Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
2. Unterabschnitt
Heizungsanlagen für flüssige Brennstoffe
Paragraf:
022
	Kurztext:
Einzelfeuerstätten
	Text:
Heizungsanlagen, die nicht Zentralheizungsanlagen sind, (Einzelfeuerstätten) sind entsprechend der ÖNORM EN 1 zu betreiben.