Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
	Abschnitt:
III. Abnahme, Überprüfung, Betrieb
	Inhalt:
3. Abschnitt
Abnahme, Überprüfung, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen nach § 1 Abs. 1 lit. a
	Abnahme, Überprüfung, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen nach § 1 Abs. 1 lit. a
Paragraf:
018
	Kurztext:
Kontinuierliche Überwachung
	Text:
Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerke mit einer Brennstoffwärmeleistung von über 10 MW sind vom Betreiber der Anlage kontinuierlich hinsichtlich ihrer Emissionskonzentrationen zu überwachen. Hierfür gilt die Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 – FAV 2019 sinngemäß.