Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013
	Abschnitt:
VI. Prüfberechtigte, Unabhängiges Kontrollsystem
	Inhalt:
6. Abschnitt
Prüfberechtigte, Unabhängiges Kontrollsystem
	Prüfberechtigte, Unabhängiges Kontrollsystem
Paragraf:
033
	Kurztext:
Prüforgane
	Text:
(1) Prüfberechtigte nach § 32 Abs. 1 lit. b bis f können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Arbeitnehmer, die den Anforderungen nach § 34 Abs. 1, 2, 4 und 5 entsprechen, heranziehen (Prüforgane).
(2) Prüfberechtigte bleiben auch im Fall des Abs. 1 für die sachgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich.
(2) Prüfberechtigte bleiben auch im Fall des Abs. 1 für die sachgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich.