Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Gassicherheitsverordnung 2014
	Abschnitt:
1. Allgemeine Bestimmungen
	Inhalt:
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
	Allgemeine Bestimmungen
Paragraf:
001
	Kurztext:
Geltungsbereich
	Text:
(1) Diese Verordnung regelt die bau-, sicherheits- und brandschutztechnischen Erfordernisse bei der Planung, der Errichtung, dem Betrieb und der Überprüfung von Erdgas- und Flüssiggasanlagen, die dem Geltungsbereich des Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2013 – TGHKG 2013, LGBI. Nr. 111/2013, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 51/2020, unterliegen.
(2) Druckgeräte, jeweils samt ihrer sicherheitstechnischen und funktionalen Ausrüstung, sowie Baugruppen mit einem höchstzulässigen Betriebsdruck (MOP) von mehr als 500 mbar sind nicht vom Geltungsbereich umfasst.
(2) Druckgeräte, jeweils samt ihrer sicherheitstechnischen und funktionalen Ausrüstung, sowie Baugruppen mit einem höchstzulässigen Betriebsdruck (MOP) von mehr als 500 mbar sind nicht vom Geltungsbereich umfasst.