Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Garagengesetz 2008
	Abschnitt:
4.Teil - Tankstellen
	Inhalt:
	Paragraf:
028
	Kurztext:
1. Abschn. - Rücksicht auf d. Verkehrsverhältnisse
	Text:
Die Errichtung von Tankstellen ist nur zulässig, wenn es die Verkehrsverhältnisse gestatten.