Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2015
	Abschnitt:
2. 3. Unterabschnitt
	Inhalt:
Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
	Paragraf:
018
	Kurztext:
Abgase von Feuerstätten
	Text:
(1) Abgase von Feuerstätten sind unter Berücksichtigung der Art der Feuerstätte und des Brennstoffes so ins Freie abzuführen, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet und diese nicht unzumutbar belästigt werden.
(2) Abgasanlagen müssen ohne großen Aufwand überprüft und gereinigt werden können.
(2) Abgasanlagen müssen ohne großen Aufwand überprüft und gereinigt werden können.