Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Bautechnikgesetz 2015
	Abschnitt:
3. 3. Unterabschnitt
	Inhalt:
Sonstige bauliche Anlagen und Maßnahmen
	Paragraf:
044
	Kurztext:
Veränderung der Höhenlage eines Grundstückes
	Text:
Die Veränderung der Höhenlage eines im Bauland gelegenen oder gleich nutzbaren Grundstückes darf keine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke oder des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bewirken.