Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz 2015
	Abschnitt:
6. Abschnitt
	Inhalt:
Straf-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
	Paragraf:
026
	Kurztext:
Inkrafttreten
	Text:
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem dritten der Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Mai 2016, in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 genannten Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden.