Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Technische Bauvorschriften 2016
	Abschnitt:
10. Abschnitt
	Inhalt:
Schlussbestimmungen
	Paragraf:
039
	Kurztext:
Ausnahmen
	Text:
Die Behörde kann außer hinsichtlich der Erfordernisse der Gesamtenergieeffizienz und der Energieausweise weiters von der Einhaltung einzelner Bestimmungen dieser Verordnung absehen, wenn der Bauwerber durch ein Gutachten nach § 22 Abs. 2 lit. e der Tiroler Bauordnung 2011 nachweist, dass durch andere geeignete Vorkehrungen den Bestimmungen dieser Verordnung entsprochen wird.