Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Planzeichenverordnung f. Flächenwidmungspläne 2021
	Abschnitt:
Paragraphen der Verordnung
	Inhalt:
	Paragraf:
003
	Kurztext:
Grundsätze der digitalen Erstellung Teil A
	Text:
Flächenwidmungsteil
(1) Teil A des Flächenwidmungsplans ist zusätzlich zur analogen Erstellung digital im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen, als Plangrundlage ist die jeweils aktuelle amtliche digitale Katastermappe (DKM) zu verwenden.
(2) Zusätzlich zu den der Landesregierung vorzulegenden analogen Plänen ist ein digitaler Datensatz mit den entsprechenden Planinhalten gemäß der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4) zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten hat als Web-Upload an den Prüfserver des Landes Oberösterreich www.land-oberoesterreich.gv.at zu erfolgen.
(1) Teil A des Flächenwidmungsplans ist zusätzlich zur analogen Erstellung digital im Landeskoordinatensystem des Landes Oberösterreich zu erstellen, als Plangrundlage ist die jeweils aktuelle amtliche digitale Katastermappe (DKM) zu verwenden.
(2) Zusätzlich zu den der Landesregierung vorzulegenden analogen Plänen ist ein digitaler Datensatz mit den entsprechenden Planinhalten gemäß der digitalen Datenschnittstelle (Anlage 4) zu übermitteln. Die Übermittlung der Daten hat als Web-Upload an den Prüfserver des Landes Oberösterreich www.land-oberoesterreich.gv.at zu erfolgen.