Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz
	Abschnitt:
2. Abschnitt
	Inhalt:
Einbau und Inbetriebnahme von Hebeanlagen
	Paragraf:
004
	Kurztext:
Vorprüfung
	Text:
(1) Vor dem Einbau, einer wesentlichen Änderung oder Modernisierung (§ 11) einer Hebeanlage hat der Betreiber oder die Betreiberin ein Prüfzeugnis einer Inspektionsstelle darüber vorzulegen, dass die Hebeanlage den technischen Erfordernissen (§ 3) oder im Fall der Modernisierung dem § 11 entspricht.
(2) Die Landesregierung kann unter Berücksichtigung des § 3 durch Verordnung festlegen, welche Änderungen jedenfalls als wesentlich gelten.
(2) Die Landesregierung kann unter Berücksichtigung des § 3 durch Verordnung festlegen, welche Änderungen jedenfalls als wesentlich gelten.