Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz
	Abschnitt:
3. Abschnitt
	Inhalt:
Betriebsvorschriften
	Paragraf:
006
	Kurztext:
Betriebskontrolle
	Text:
(1) Die Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Hebeanlagen diesem Gesetz entsprechend betrieben und instandgehalten werden.
(2) Die Betreiber haben eine Inspektionsstelle mit der regelmäßigen Überprüfung der Hebeanlage zu beauftragen.
(2) Die Betreiber haben eine Inspektionsstelle mit der regelmäßigen Überprüfung der Hebeanlage zu beauftragen.