Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz
	Abschnitt:
5. Abschnitt
	Inhalt:
Schlussbestimmungen
	Paragraf:
012
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die nach diesem Gesetz zu besorgenden Angelegenheiten sind solche des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde.