Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagengesetz
	Abschnitt:
5. Abschnitt
	Inhalt:
Schlussbestimmungen
	Paragraf:
014
	Kurztext:
Notifikationshinweis
	Text:
Dieses Gesetz ist vor seiner Erlassung der Europäischen Kommission nach den Bestimmungen der Richtlinie 83/189/EWG in der Fassung der Richtlinie 94/10/EG notifiziert worden. Notifikationsnummer: 2014/220/A.