Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Arbeitszeitgesetz
	Abschnitt:
Abschnitt 6a
	Inhalt:
Vertragsrechtliche Bestimmungen
	Paragraf:
019g
	Kurztext:
Unabdingbarkeit
	Text:
§ 19g. Die dem Arbeitnehmer auf Grund dieses Abschnittes zustehenden Rechte können durch Arbeitsvertrag weder aufgehoben noch beschränkt werden.