Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagenverordnung
	Abschnitt:
2. Abschnitt
	Inhalt:
Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
	Paragraf:
009
	Kurztext:
Prüfbereich der sicherheitstechnischen Prüfung
	Text:
Die sicherheitstechnische Prüfung ist nach der ÖNORM B 2454-1, Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge – Teil 1: Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-80, durchzuführen, Ausgabe 1. November 2010.