Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Hebeanlagenverordnung
	Abschnitt:
2. Abschnitt
	Inhalt:
Sicherheitstechnische Prüfung von nicht CE-gekennzeichneten Hebeanlagen
	Paragraf:
011
	Kurztext:
Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechni
	Text:
Prüfstellen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung
Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009 angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.
Mit der Durchführung der sicherheitstechnischen Prüfung sind die im § 18 der HBV 2009 angeführten Prüfstellen für Aufzüge zu betrauen.