Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerpolizeigesetz 2015
	Abschnitt:
2. Abschnitt
	Inhalt:
Verhütung von Bränden
	Paragraf:
008
	Kurztext:
Lagerung von Heiz- und Brennstoffen
	Text:
§ 8. Heiz- und Brennstoffe müssen so gelagert werden, dass eine vorhersehbare Gefahr der Entzündung von Feuerstätten aus vermieden wird.