Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Kehrverordnung 2016
	Abschnitt:
3. Abschnitt
	Inhalt:
Pflichten der Hauseigentümerinnen bzw. der Hauseigentümer und der Betreiberinnen bzw. der Betreiber von Feuerungsanlagen
	Paragraf:
012
	Kurztext:
Vorsorge für die Überprüfung und Kehrung
	Text:
§ 12. An den verlautbarten Überprüfungsterminen und an den gemäß § 7 festgesetzten Terminen müssen die der Überprüfung sowie gemäß § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 der Kehrung unterliegenden Teile von Feuerungsanlagen frei zugänglich sein. Die bzw. der gemäß § 10 Verpflichtete hat vorzusorgen, dass die Arbeiten ungehindert vorgenommen werden können.