Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Aufzugstechnikverordnung 2017
	Abschnitt:
6. Abschnitt
	Inhalt:
Betreuung
	Paragraf:
015
	Kurztext:
Betriebskontrolle
	Text:
(1) Die Betriebskontrollen sind nach den Anforderungen im Sinn des § 6 HBV 2009 durchzuführen.
(2) Die Prüfintervalle für Betriebskontrollen sind nach den Anforderungen im Sinn des § 7 HBV 2009 durchzuführen.
(2) Die Prüfintervalle für Betriebskontrollen sind nach den Anforderungen im Sinn des § 7 HBV 2009 durchzuführen.