Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2018
	Abschnitt:
II. Teil: 1. Abschnitt
	Inhalt:
II. Teil
Feuerwehren
1. Abschnitt
Freiwillige Feuerwehr
	Feuerwehren
1. Abschnitt
Freiwillige Feuerwehr
Paragraf:
004
	Kurztext:
Feuerwehrjugend
	Text:
Zur Sicherung des Nachwuchses kann eine Freiwillige Feuerwehr eine Feuerwehrjugendgruppe führen. Die Feuerwehrjugendgruppe dient vorwiegend den Zwecken der frühzeitigen Ausbildung und dem Vertrautwerden ihrer Mitglieder mit dem Feuerwehrwesen.