Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2018
	Abschnitt:
VII. Teil
	Inhalt:
VII. Teil
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde und Aufsicht des Landes
	Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde und Aufsicht des Landes
Paragraf:
040
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.