Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Feuerwehrgesetz 2018
	Abschnitt:
VIII. Teil
	Inhalt:
VIII. Teil
Schlussbestimmungen
	Schlussbestimmungen
Paragraf:
043
	Kurztext:
Strafbestimmungen
	Text:
(1) Das unbefugte Tragen von Feuerwehruniformen und das unbefugte Führen von Feuerwehrdienstgraden sowie alle übrigen Handlungen und Unterlassungen, durch welche Bestimmungen dieses Gesetzes verletzt werden, kann von der Bezirksverwaltungsbehörde als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu 3.700 € geahndet werden.
(2) Gegenstände, die der Verwaltungsübertretung zugrunde liegen, können nach Maßgabe des § 17 VStG in der geltenden Fassung für verfallen erklärt werden.
(2) Gegenstände, die der Verwaltungsübertretung zugrunde liegen, können nach Maßgabe des § 17 VStG in der geltenden Fassung für verfallen erklärt werden.