Baurechtsdatenbank
Hier kannst du die wichtigsten Gesetze und Verordnungen für das Bauwesen in Österreich und seinen Bundesländern abrufen.Detailinformation Gesetz/VO Paragraf
	
	
	Gesetz/VO:
Verkehrsaufschließungs- u. Ausgleichsabgabengesetz
	Abschnitt:
VII. Schluss- und Übergangsbestimmungen
	Inhalt:
Inkrafttreten
	Paragraf:
029
	Kurztext:
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
	Text:
Die Angelegenheiten der Gemeinde nach diesem Gesetz sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.