Vorteilscard AGB
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AGB VorteilscardAllgemeine Geschäftsbedingungen der FETTER VORTEILSCARD.
Die VORTEILSCARD wird auf Wunsch an Letztverbraucher ausgestellt, die die Einkaufsvorteile für Stammkunden von FETTER nützen wollen.
Voraussetzung für die Ausstellung einer VORTEILSCARD ist eine Kundenkarte bei FETTER, auf die alle Bareinkäufe getätigt werden.
Als VORTEILSCARD gilt ausschließlich die von FETTER auf den Namen des Karteninhabers ausgestellte spezielle FETTER VORTEILSCARD. Alle Vorteile und Vergünstigungen durch die FETTER VORTEILSCARD sind für den Karteninhaber an keinerlei Verpflichtungen gebunden.
FETTER belohnt die Treue seiner Stammkunden durch Bonuspunkte schon bei kleinen Bareinkäufen. Basis für die Berechnung der Bonuspunkte ist die Tages- Bareinkaufssumme von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr des Folgetages.
Die Bonuspunkte für den jeweiligen Bareinkauf werden bei Vorweis der FETTER VORTEILSCARD an der Kassa vor dem Kassier Vorgang entsprechend der aktuellen Bonus-Staffel automatisch berechnet und dem Karteninhaber gutgeschrieben. Über den Gegenwert, der am Jahresende vorhandenen Bonuspunkte erhalten Sie per Post einen Jahresbonusscheck. Dieser Jahresbonusscheck kann bis zur angegebenen Einlöse Frist bei weiteren Bareinkäufen an der Kassa in Zahlung gegeben werden.
Eine Barablöse des Punkteguthabens bzw. der Abzug des Gegenwertes des Punkteguthabens bei der Bezahlung laufender Rechnungen ist nicht möglich.
Zu einer Kundenkarte können auf Antrag des Karteninhabers weitere FETTER VORTEILSCARDS ausgestellt werden (ausgenommen Firmenangehörige). Mit den zusätzlichen FETTER VORTEILSCARDS können ebenfalls Bonuspunkte zugunsten des Karteninhabers gesammelt werden. Über das Punkte-Guthaben kann nur der Karteninhaber selbst verfügen. Änderungen der Anschrift, des Namens des Karteninhabers sowie der Inhaber der zugehörigen FETTER VORTEILSCARD oder sonstiger bei der Ausstellung der FETTER VORTEILSCARD gemachter Angaben, sind dem FETTER Standort mitzuteilen. Bei Nichtbekanntgabe der neuen Adresse (z.B. für Zustellung des Bonuspunkte-Gutschriftschecks an die alte Adresse) können keine Ansprüche gegenüber der Fa. FETTER geltend gemacht werden. Die Übertragung der FETTER VORTEILSCARD oder der Ansprüche aus dem Bonus-Guthaben durch den Karteninhaber an Dritte ist ausgeschlossen.
FETTER übernimmt gegenüber dem Karteninhaber bei Verlust oder Weitergabe der Karte an Dritte im Falle einer missbräuchlichen Verwendung seiner FETTER VORTEILSCARD keine Haftung, insbesondere nicht im Hinblick auf die angesparten Bonuspunkte. Verlorene FETTER VORTEILSCARDS werden kostenlos und ohne Verlust der Bonuspunkte ersetzt, wenn der Karteninhaber den Verlust der Karte umgehend beim ausgebenden FETTER Standort meldet und eine Kartensperre veranlasst.
Etwaige Reklamationen und Beanstandungen aus dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen wegen der Art und Güte dieser Leistungen oder wegen sonstiger Fehler oder Mängel, können ausschließlich gegenüber dem jeweiligen FETTER Standort, von dem die Waren gekauft bzw. Dienstleistungen erbracht wurden, geltend gemacht werden.
FETTER behält sich vor, jederzeit Änderungen der mit der FETTER VORTEILSCARD verbundenen Einkaufsvorteile vorzunehmen, sowie bei höherer Gewalt oder Ausfall der Technik die Gutschrift der Bonuspunkte vorübergehend auszusetzen. Eine Änderung der Bonus- Staffel ist jederzeit einseitig und ohne vorherige persönliche Benachrichtigung des Karteninhabers durch FETTER möglich und wird mit der ersten darauffolgenden Benutzung der FETTER VORTEILSCARD wirksam.
Der Karteninhaber gestattet FETTER, Informationen über seine Bareinkäufe zu sammeln und für Marketingzwecke auszuwerten und zu nutzen. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht außerhalb des FETTER Systems weitergegeben oder anderen Dritten zugänglich gemacht.
Der Karteninhaber erklärt sich mit Übernahme und Nutzung der FETTER VORTEILSCARD mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der FETTER VORTEILSCARD in der jeweils geltenden Fassung einverstanden. Es gelten die bei FETTER ausgehängten Verkaufsbedingungen in der jeweils letzten Fassung.
Vorteilscard AGB PDF
Voraussetzung für die Ausstellung einer VORTEILSCARD ist eine Kundenkarte bei FETTER, auf die alle Bareinkäufe getätigt werden.
Als VORTEILSCARD gilt ausschließlich die von FETTER auf den Namen des Karteninhabers ausgestellte spezielle FETTER VORTEILSCARD. Alle Vorteile und Vergünstigungen durch die FETTER VORTEILSCARD sind für den Karteninhaber an keinerlei Verpflichtungen gebunden.
FETTER belohnt die Treue seiner Stammkunden durch Bonuspunkte schon bei kleinen Bareinkäufen. Basis für die Berechnung der Bonuspunkte ist die Tages- Bareinkaufssumme von 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr des Folgetages.
Die Bonuspunkte für den jeweiligen Bareinkauf werden bei Vorweis der FETTER VORTEILSCARD an der Kassa vor dem Kassier Vorgang entsprechend der aktuellen Bonus-Staffel automatisch berechnet und dem Karteninhaber gutgeschrieben. Über den Gegenwert, der am Jahresende vorhandenen Bonuspunkte erhalten Sie per Post einen Jahresbonusscheck. Dieser Jahresbonusscheck kann bis zur angegebenen Einlöse Frist bei weiteren Bareinkäufen an der Kassa in Zahlung gegeben werden.
Eine Barablöse des Punkteguthabens bzw. der Abzug des Gegenwertes des Punkteguthabens bei der Bezahlung laufender Rechnungen ist nicht möglich.
Zu einer Kundenkarte können auf Antrag des Karteninhabers weitere FETTER VORTEILSCARDS ausgestellt werden (ausgenommen Firmenangehörige). Mit den zusätzlichen FETTER VORTEILSCARDS können ebenfalls Bonuspunkte zugunsten des Karteninhabers gesammelt werden. Über das Punkte-Guthaben kann nur der Karteninhaber selbst verfügen. Änderungen der Anschrift, des Namens des Karteninhabers sowie der Inhaber der zugehörigen FETTER VORTEILSCARD oder sonstiger bei der Ausstellung der FETTER VORTEILSCARD gemachter Angaben, sind dem FETTER Standort mitzuteilen. Bei Nichtbekanntgabe der neuen Adresse (z.B. für Zustellung des Bonuspunkte-Gutschriftschecks an die alte Adresse) können keine Ansprüche gegenüber der Fa. FETTER geltend gemacht werden. Die Übertragung der FETTER VORTEILSCARD oder der Ansprüche aus dem Bonus-Guthaben durch den Karteninhaber an Dritte ist ausgeschlossen.
FETTER übernimmt gegenüber dem Karteninhaber bei Verlust oder Weitergabe der Karte an Dritte im Falle einer missbräuchlichen Verwendung seiner FETTER VORTEILSCARD keine Haftung, insbesondere nicht im Hinblick auf die angesparten Bonuspunkte. Verlorene FETTER VORTEILSCARDS werden kostenlos und ohne Verlust der Bonuspunkte ersetzt, wenn der Karteninhaber den Verlust der Karte umgehend beim ausgebenden FETTER Standort meldet und eine Kartensperre veranlasst.
Etwaige Reklamationen und Beanstandungen aus dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen wegen der Art und Güte dieser Leistungen oder wegen sonstiger Fehler oder Mängel, können ausschließlich gegenüber dem jeweiligen FETTER Standort, von dem die Waren gekauft bzw. Dienstleistungen erbracht wurden, geltend gemacht werden.
FETTER behält sich vor, jederzeit Änderungen der mit der FETTER VORTEILSCARD verbundenen Einkaufsvorteile vorzunehmen, sowie bei höherer Gewalt oder Ausfall der Technik die Gutschrift der Bonuspunkte vorübergehend auszusetzen. Eine Änderung der Bonus- Staffel ist jederzeit einseitig und ohne vorherige persönliche Benachrichtigung des Karteninhabers durch FETTER möglich und wird mit der ersten darauffolgenden Benutzung der FETTER VORTEILSCARD wirksam.
Der Karteninhaber gestattet FETTER, Informationen über seine Bareinkäufe zu sammeln und für Marketingzwecke auszuwerten und zu nutzen. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht außerhalb des FETTER Systems weitergegeben oder anderen Dritten zugänglich gemacht.
Der Karteninhaber erklärt sich mit Übernahme und Nutzung der FETTER VORTEILSCARD mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der FETTER VORTEILSCARD in der jeweils geltenden Fassung einverstanden. Es gelten die bei FETTER ausgehängten Verkaufsbedingungen in der jeweils letzten Fassung.
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